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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Durchführung von Seminaren, Fachtagungen, Workshops und Exkursionen (Veranstaltungen)

1. Gegenstand
Bei Leistungen der VDEI-Service GmbH in den oben genannten Bereichen gelten unter Ausschluss anders lautender Bedingungen des Kunden die nachfolgenden Geschäftsbedingungen soweit nicht ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarungen getroffen worden sind.
Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausgeschlossen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn die VDEI-Service GmbH im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen hat.

2. Leistungen der VDEI-Service GmbH, Zustandekommen des Vertrages
2.1. Der Gegenstand des Vertrages wird bestimmt durch die Veranstaltungsankündigung veröffentlicht in den Publikationen des VDEI: EI - DER EISENBAHNIGENIEUR, Internetportalen www.VDEI.de sowie www.vdei-akademie.de, Anschreiben an den Kunden – auch elektronisch. 
2.2. Der Vertrag kommt mit der automatischen Teilnahmebestätigung (E-Mail) durch die VDEI-Service GmbH zustande. Eine Rechnung geht dem Teilnehmer separat per Post zu. 
2.3. Der Kunde/Teilnehmer willigt ein, dass seine Daten (Titel, Name, Firma) zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses verwendet werden, welches allen Teilnehmern ausgehändigt wird.
2.4. Der von der VDEI-Service GmbH mit der Abwicklung der Veranstaltung betraute Mitarbeiter sowie der Referent sind gegenüber dem Kunden/Teilnehmer weisungsbefugt und berechtigt, das Hausrecht auszuüben.

3. Änderung der Leistungszeit oder des Leistungsortes
Die VDEI-Service GmbH ist berechtigt Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verändern und gegebenenfalls kurzfristig abzusagen. Bei Absage der Veranstaltung bietet die VDEI-Service GmbH Ersatztermine an. Findet sich kein passender Termin, zahlt die VDEI-Service GmbH bereits erhaltene Entgelte zurück. 
Ansprüche auf Schadensersatz kann der Kunde/Teilnehmer nur nach den Regelungen in Ziffer 9 und 10 geltend machen.

4. Rücktritt, Stornofristen
4.1. Der Kunde/Teilnehmer ist berechtigt bis 60 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn durch schriftliche Erklärung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. 
4.2. Erfolgt der Rücktritt vom 59. bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 50% des vertraglich vereinbarten Preises. Für jeden späteren Rücktritt wird der volle vertraglich vereinbarte Preis berechnet. Maßgeblich ist jeweils der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der VDEI-Service GmbH. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers ohne Absage wird der volle Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt. Der Kunde/Teilnehmer hat dann aber Anspruch auf die Übersendung der Teilenehmerunterlagen. 
4.3. Für den Teilnehmer besteht noch am Tage des Veranstaltungsbeginns die Möglichkeit, kostenlos einen Ersatzteilnehmer zu benennen. In diesem Fall entsteht für den Ersatzteilnehmer keine zusätzliche Bearbeitungsgebühr.
4.4. Das Recht beider Parteien zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt bei der VDEI-Service GmbH insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung den Schulungsverlauf stört, wenn er Einrichtungen in den Veranstaltungsräumen beschädigt oder zerstört oder wenn aus sonstigem dem Kunden/Teilnehmer zuzurechnenden Gründen die weitere Teilnahme für die VDEI-Service GmbH bzw. den Referenten oder weitere Teilenehmer nicht zumutbar ist.

5. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
5.1. Es gelten die Preise, die bei der Ankündigung der Veranstaltung genannt sind.
5.2. Der vertraglich vereinbarte Preis schließt die verteilten Unterlagen und die Nutzung der für die Veranstaltung erforderlichen technischen Einrichtungen ein. Grundsätzlich nicht eingeschlossen sind Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmer sowie Unterkunft und Verpflegung. Wenn die VDEI-Service GmbH Kosten übernimmt, wird darauf in den Ankündigungen gesondert hingewiesen.
5.3. Eine nur teilweise Teilnahme an den Veranstaltungen berechtigt nicht zur Minderung des Preises. 
5.4. Bei Zahlungsverzug ist die VDEI-Service GmbH berechtigt, den Teilnehmer von Veranstaltungen fernzuhalten und den Zutritt erst nach Ausgleich der Rückstände wieder zu gewähren. 
5.5. Der Kunde/Teilnehmer kann nur aufrechnen, wenn Gegenforderung unbestritten und/oder rechtskräftig festgestellt ist.

6. Eigentumsvorbehalt
Die VDEI-Service GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen dem Kunden/Teilnehmer übergebenen Unterlagen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag durch den Kunden/Teilnehmer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Dateien, die auf Datenträgern oder online übermittelt wurden.

7. Leistungen durch Dritte
Die VDEI-Service GmbH ist berechtigt, Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen. Der Kunde/Teilnehmer kann der Beauftragung eines Dritten nur aus gewichtigem, in der Person des Dritten liegendem Grund widersprechen.

8. Eigentumsrechte, Urheberrechte und Nutzungsrechte
Der Kunde/Teilnehmer erhält, soweit in der Ankündigung keine andere Regelung vorgesehen ist, an den im Rahmen des Vertrages übergebenen Unterlagen ein unbefristetes unwiderrufliches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht für eigene Zwecke im eigenen Haus. Die Eigentums- und sonstigen Nutzungsrechte verbleiben ausschließlich bei der VDEI-Service GmbH bzw. den sonstigen Inhabern der entsprechenden Urheberrechte. Urheberrechtsvermerke, Warenzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.Bei bestimmten Veranstaltungen werden Bild-, Ton- und/oder Filmaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht. Alle Rechte an diesen, seitens des Veranstalters gemachten Aufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
Der Kunde/ Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/ oder Ton aufgenommen wird und diese Aufnahmen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen im Rahmen der Eigenwerbung der VDEI-Akademie für Bahnsysteme (beispielsweise öffentliche Abbildung auf der Akademie-Homepage, in Flyern, Artikel, Anzeigen, Roll-Ups o.ä.)
Jede öffentliche Darstellung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.

9. Haftung
9.1. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. 
9.2. Bei Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die in die Einrichtungen der VDEI-Service GmbH eingebracht werden, haftet die VDEI-Service GmbH nur im Rahmen des § 702 des BGB. Die darüber hinaus gehende Haftung wird ausgeschlossen. 
9.3. Schadensersatzansprüche des Kunden/Teilnehmers, gleich aus welchem Grund, vor allem wegen Verletzung der Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen. Diese gilt nicht im Falle gesetzlich zwingender Haftung, so bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei vorsätzlichem, grob fahrlässigem Handeln, bei Personenschäden, wegen der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10. Verjährung
Alle Ansprüche des Kunden/Teilnehmers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

11. Sonstige Bedingungen
11.1. Durch die Unwirksamkeit einzelner Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine ungültige Klausel durch eine andere Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst weit gehend entspricht.
11.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform 
11.3. Für die vertraglichen Beziehungen der Partner gilt deutsches Recht. 
11.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz der VDEI-Service GmbH, sofern der Auftrag von einem Unternehmer, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.

Stand: 14.02.2017

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